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Was sind Nebenjobs?
Ein Nebenjob bzw. Nebenjobs oder Nebentätigkeiten sind berufliche Tätigkeiten, die neben dem hauptberuflichen Dienst eines Arbeitnehmers, Selbständigen oder Beamten ausgeübt werden. Das Recht zur Ausübung eines Nebenjobs bzw. einer Nebentätigkeit leitet sich in Deutschland aus dem Grundrecht auf Berufsfreiheit ab (Vgl.: GG Art. 12 Abs. 1).
Ein Nebenjob kann anzeige- bzw. je nach Art der Tätigkeit zu-
sätzlich genehmigungspflichtig sein. Allerdings kann mit einem Nebenjob auch die Betätigung eines Schülers oder Studenten gemeint sein. Diese bezeichnet man dann als Studentenjob oder Schülerjob. Bei der Ausübung eines Nebenjobs oder einer Nebentätigkeit sollten in der Regel gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Wir wollen aber hier den offiziellen Nebenjob betrachten.
In Deutschland finden sich in folgenden Gesetzen und Vereinbarungen Regelungen zur Nebentätigkeit:
- Gesetz über die Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
- Arbeitszeitgesetz
- Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Individualabreden
- Sozialversicherungs- und Steuerrecht.
Die Arbeiten im Bereich Nebenjob sind oft befristet oder werden in kurzfristiger Beschäftigung oder als sogenannte Minijobs angeboten. Typische Nebenjobs oder ein gängiger Nebenjob sind Tätigkeiten wie beispielsweise Babysitten, Nachhilfe oder Promotion.
Promotionjobs bzw. Promotionkräfte üben die Nebenjobs zum Beispiel als Messejobs auf Messen (Messehostessen) oder als Promotionjobs für Messepromotion aus.
Ein Nebenjob wird häufig von Studenten, Schülern, Praktikanten, Angestellten mit einem festen Arbeitsverhältnis, Teilzeikräften oder auch Rentnern ausgeführt.
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Verwandte Begriffe oder Schreibweisen für Nebenjob:
Neben-job, Neben-jobs, Nebentätigkeit, Nebentätikeiten, Studentenjob als Nebenjob, Teilzeitjob als Nebenjob, Ferienjob als Nebenjob, Nebenjobber, Studentische Hilfskräfte, Schüler Nebenjob, Aushilfen oder Aushilfskräfte.
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